Schneiderinnen
Aufgaben und Tätigkeiten im Überblick
Sie arbeiten vorwiegend in einem Maßatelier oder in einem Bekleidungsbetrieb. Die praktische Ausbildung umfasst das Erlernen von Techniken anhand von Arbeitsproben sowie deren Anwendung an Kleidungsstücken. Sie führen Änderungen an fertigen Kleidungsstücken nach Kundenwünschen aus. Sie entwerfen eigene Modelle und präsentieren diese auf Modenschauen.
Maßschneider/in und Modenäher/in sind anerkannte Ausbildungsberufe. Sie sind dem Berufsfeld Textiltechnik und Bekleidung zugeordnet. Die Ausbildung zum Maßschneider/in dauert 3 Jahre.
Die Ausbildung zum Modenäher/in dauert 2 Jahre. Für den darauf aufbauenden Ausbildungsberuf Modeschneider/in dauert die Ausbildung ein weiteres Jahr.
Der Rahmenlehrplan für die Fachtheorie ist in Lernfelder gegliedert und hat eine breit angelegte berufliche Bildung zum Ziel. Im Lernfeld 5 (1. Ausbildungsjahr) lernen Sie den Umgang mit einem CAD- Bekleidungskonstruktionssystem nach Grafis. Sie erlernen das Aufrufen von Grundschnitten, Plotten/Zeichnen von Schnitten in verschiedenen Größen, Abnäher verlegen, Sperren, Auf- und Zudrehen, Abändern von Grundschnitten nach eigenen Entwürfen.
Frau Moll
Telefon: 0621 504-4141
E-Mail: marion.moll@t2.bbslu.de
Mit der Zwischenprüfung soll festgestellt werden, ob und in wieweit der/die
Auszubildende die in den ersten 18 Monaten der Ausbildung zu vermittelnden
Qualifikationen beherrscht und sie unter Prüfungsbedingungen nachweisen kann.
Die Zwischenprüfung findet im zweiten Ausbildungsjahr in der Berufsschule statt und
umfasst einen praktischen Teil.
Ziel der Zwischenprüfung ist es, dass sowohl die Auszubildenden als auch der
Ausbildungsbetrieb eine Orientierung über die bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen
Fertigkeiten und Kenntnisse (Qualifikationen) erhalten, um bei Bedarf korrigierend in
die Ausbildung eingreifen zu können. Dabei hat das Ergebnis der Zwischenprüfung
keine rechtlichen Folgen für die Weiterführung des Ausbildungsverhältnisses und
geht auch nicht in das Ergebnis der Gesellenprüfung ein.
Abschlussprüfung
Theorieprüfung
Die Gesellenprüfung findet am Ende der 3-jährigen Ausbildung im 3. Ausbildungsjahr
statt und umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Die theoretische Prüfung beinhaltet im schriftlichen Teil die Bereiche Planung und
Fertigung, Gestaltung und Konstruktion sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
Praktische Prüfung
In 32 Stunden wird im praktischen Prüfungsteil ein Großstück angefertigt je
nach Schwerpunkt Damen (Kostüm, Mantel, Hosenanzug oder Kleid) oder
Schwerpunkt Herren (Sakko).
Zusätzlich wird eine Dokumentation der Planungs- und Arbeitsschritte sowie eine
Qualitätskontrolle von den Prüfungsteilnehmern gefordert.
Der Prüfling muss in einem Fachgespräch sein Modell präsentieren und Fragen
zum Prüfungsmodell beantworten können.
Das Ergebnis der Arbeitsaufgabe und das Ergebnis des Fachgesprächs werden
im Verhältnis 80 zu 20% gewichtet.
Die Benotung der schriftlichen als auch der praktischen Prüfung erfolgt nach diesem
Notenschlüssel:
100%-92% | 91%-81% | 80%-67% | 66%-50% | 49%-30% | 29%-0% |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Ansprechpartner für die Prüfungen sind die Kreishandwerkerschaft und die
Handwerkskammer in Kaiserslautern: http://www.hwk-pfalz.de/
- Bekleidungstechniker/in
- Kostümbildner/in
- Schnitt-, Entwurfsdirektrice
- Textilkaufmann/frau
Studienvoraussetzung zum/zur
- Dipl.-Ing. Textil- oder Bekleidungstechnik
- Dipl.-Ing. Textil- oder Modedesigner/in
Meisterausbildung
Maßschneidermeister/in oder Industriemeister/in
Zulassungsvoraussetzung zur Meisterprüfung ist die bestandene Gesellenprüfung im Schneiderinnenhandwerk.
Meisterschulen:
http://www.bundesverband-mass-schneider.de/index.php/2013-08-02-08-08-00/meisterkurse
Erwerb der Fachhochschulreife
Besuch der BOS 1 – Voraussetzung: Mittlere Reife oder Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einem Durchschnitt von 3,0 oder besser sowie Abschluss der Berufsausbildung.
Besuch der DBOS (Duale Berufsoberschule) bzw. des Fachhochschulreifeunterrichtes (FHRU)
Voraussetzung:
In die DBOS/oder den FHRU kann aufgenommen werden,
- wer über den qualifizierten Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“) verfügt und
- eine mindestens zweijährige Berufsausbildung nachweist (DBOS) oder
- sich in einer bestehenden Berufsausbildung befindet (FHRU).